Wenn der Nachbar baut, wird’s laut.
Baustellen sind wohl einer der unangenehmsten Lärmquellen überhaupt. Lärm und Staub durch eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück ist nicht nur lästig, sondern kann gesundheitsschädlich sein.
Grundsätzlich sind Baustellen ein Zeichen positiver Veränderung und wirtschaftlichen Wachstums. Eine gute Infrastruktur mit Anbindungen an Verkehrswege sieht der größte Teil der Gesellschaft als notwendig und positiv. Ärgerlich wird es, wenn diese Maßnahmen den Schlaf, die Arbeit und letztendlich auch die Gesundheit schädigen.
Generell ist Baustellenlärm deshalb in Kauf zu nehmen – aber natürlich gibt es Richtlinien, die Bauherren einzuhalten haben.
Dabei fragen Sie sich bestimmt, zu welchen Uhrzeiten Baustellenlärm eigentlich zulässig ist oder wie die Lärmschutzauflagen auf einer Baustelle aussehen. Ist Baustellenlärm samstags erlaubt? Wann ist laut zu laut? Kann man was dagegen tun? Auf wen geht man zu?
Wir klären auf.
FAQ – Ruhestörung durch Baustelle
Müssen Sie als Anwohner die Ruhestörung durch eine Baustelle hinnehmen?
Wenn die Lärmbelästigung die gesetzlichen Vorschriften überschreitet, können Sie dagegen vorgehen. Allerdings gilt es grundsätzlich, den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Zu welchen Zeiten sind Bauarbeiten unzulässig?
Generell gelten die folgenden Ruhezeiten in bestimmten Gebieten:
Mittagsruhe von 13:00 – 15:00 Uhr
Nachtruhe von 22:00 – 7:00 Uhr
Sonn- und Feiertag ganztägig
Auch hier gilt, den jeweiligen Einzelfall zu prüfen! Mehr Infos zu den gesetzlichen Ruhezeiten finden Sie unter dem gleichnamigen Kapitel.
Können Sie bei Lärmbelästigung einer Baustelle eine Mietminderung erhalten?
Wenn der Baustellenlärm erhebliche Beeinträchtigung darstellt, räumt Ihnen das Gesetz die Möglichkeit einer Minderung Ihrer Miete ein. Mehr Infos dazu im Kapitel “Können Sie eine Mietminderung einfordern aufgrund von Baustellenlärm?”
Die Rechtsgrundlagen bei Lärmbelästigung durch Baulärm
Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) setzt die europäische Richtlinie 2000/14/EG in deutsches Recht um und gilt für unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten. Darunter fallen:
- Baumaschinen, wie Hydraulikhämmer und Betonmischer
- Bau- und Reinigungsfahrzeuge, inklusive Transportbetonmischer und Kehrmaschinen
- Landschafts- und Gartengeräte, wie Laubbläser, Rasenmäher und Kettensägen.
Laut dem 32. BImSchV-Verordnung müssen Hersteller auf all diesen Produkten den maximalen Schallleistungspegel kennzeichnen. So wissen Baustellenbetreiber, wann Sie Vorkehrungen für den Lärmschutz treffen müssen, um Sie zu schützen.
Immissionsrichtwerte – AVV Baulärm
Unter die 32. BImSchV fällt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm), welche die Immissionsrichtwerte für die Ermittlung des Beurteilungspegels festlegt. Auf deren Basis können die Immissionen – also die konkrete Lärmbelästigung durch eine Baustelle – berechnet und während der Bauzeit ermittelt werden.
Je nach Tageszeit oder je nach Gebiet, in dem sich die Baustelle befindet, gelten unterschiedliche Richtwerte.
- In Wohngebieten dürfen 55 Dezibel (dB) Dauerschallpegel tagsüber nicht überschritten werden. Das entspricht einer normalen Gesprächslautstärke, oder einem leisen Radio.
- In Kurorten gilt ein Grenzwert von 45 dB tagsüber und 35 dB nachts. Das entspricht Geräuschen wie Weckerticken, Computer-Ventilatoren oder Hintergrundgeräusche im Haus, bis hin zur normalen Gesprächslautstärke.
In bestimmten Bauphasen ist es auch in diesen Gebieten nicht immer möglich, die genannten Werte einzuhalten. Daher ist kurzzeitig eine Toleranz von bis zu 5 dB erlaubt.
In reinen Industriegebieten liegt der Grenzwert rund um die Uhr bei bis zu 70 dB. Dies entspricht einem lauten Gespräch, einer Schreibmaschine oder einem vorbeifahrendes Auto. (Im Bereich um 80 dB liegen beispielsweise Rasenmäher.)
Generell gilt: Wenn die Immissionsrichtwerte um mehr als 5 dB überschritten werden, sind Maßnahmen zur Minderung anzuordnen. Zum Verständnis, welche Geräusche ungefähr welche Dezibelgrößen aufweisen, finden Sie hier eine Liste.
Ist Baustellenlärm Samstags erlaubt?
Grundsätzlich ja. Der Samstag gilt als Werktag, das heißt es gelten dieselben Regeln bei Uhrzeit und Laustärke wie von Montag bis Freitag. Auf die konkreten Zeiten, wann Baustellenlärm Samstags oder an anderen Tagen der Woche erlaubt ist, gehen wir im Folgenden ein.
Gesetzliche Ruhezeiten
Nach 32. BImSchV gelten bestimmte örtliche Betriebsregelungen für:
- reine, allgemeine und besondere Wohngebiete
- Kleinsiedlungsgebiete
- Erholungs-, Kur- und Klinikgebiete
In diesen Gebieten kann für Freizeitlärm nachts ein Grenzwert von bis zu 35 dB gelten.
Anders beim Baustellenlärm – denn Baulärm ist unvermeidlich. Generell müssen Bürger und Anwohner Baustellenlärm dulden. Natürlich gibt der Gesetzgeber den Bauherren aber Ruhezeiten vor. In der Regel gilt:
- Mittagsruhe von 13:00 – 15:00 Uhr
- Nachtruhe von 22:00 – 7:00 Uhr
- Sonn- und Feiertag ganztägig
- Der Betrieb besonders lauter Geräte ist auch werktags zwischen 7:00 – 9:00, 13:00 – 15:00 und 17:00 – 20:00 untersagt.
Wichtig: Die Ruhezeiten schreiben nicht vor, dass gar nicht gebaut werden darf. Die muss zu diesen Zeiten nur leiser sein als tagsüber.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Geht die Lärmbelästigung von einer gewerblichen Baustelle aus, so ist der Bauunternehmer der richtige Ansprechpartner. Gegebenenfalls kann auch die Kommune oder das örtliche Umweltamt kontaktiert werden.
Bei privaten Bauarbeiten in der Nachbarschaft oder im Haus sind der verantwortliche Nachbar und/oder dessen Vermieter der richtige Ansprechpartner.
Maßnahmen zum Lärmschutz am eigenen Wohnraum
In erster Linie liegt es natürlich am Verursacher des Baulärms, sich an die Richtlinen bezüglich Lärmgrenzen und Ruhezeiten zu halten. Es gibt aber auch Möglichkeiten für Sie, den Lärm zu reduzieren, der in Ihren Wohnraum eindringt:
- Schallschutzfenster oder -türen einbauen
- Schallschutzvorhänge einsetzen
- Gute Dämmung von Wänden und Dächern
Das ist natürlich oft unverhältnismäßig: Sie sind ja nicht schuld.
Können Sie eine Mietminderung aufgrund von Baustellenlärm einfordern?
Baulärm in der Nachbarschaft kann laut Mietrecht einen Grund für eine Minderung darstellen – auch, wenn der Vermieter den Lärm nicht verschuldet hat. Dann muss der Vermieter sich darum kümmern, dass der Baulärm gemindert wird. Oder er schluckt die Minderung Ihrer Miete.
Das bedeutet unter Umständen, dass Betroffene auch bei einer Lärmbelästigung durch eine Baustelle die Miete mindern dürfen. Maßgeblich für diesen Anspruch ist, dass der Baulärm den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung einschränkt.
Wussten Sie als Mieter beim Abschluss des Mietvertrags allerdings von den Bauerbeiten, oder müssen Sie zu diesem Zeitpunkt damit rechnen, so dürfen Sie die Miete in der Regel nicht mindern. Darüber hinaus kann eine Lärmbelästigung durch Baustellen zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, wenn derartige Bauarbeiten beispielsweise ortsüblich sind. Auch dann ist eine Minderung in der Regel ausgeschlossen.
Was können Sie als Anwohner gegen Baustellenlärm tun?
Es gibt einige Dinge, die Sie als Anwohner gegen Baustellenlärm unternehmen können.
Schritt 1: Das persönliche Gespräch mit den Verantwortlichen suchen
Die Bauaufsichtsbehörde (verfrüht) einzuschalten könnte zu verhärteten Fronten zwischen Ihnen und dem Bauherren führen. Der Schritt zur Behörde sollte daher erst unternommen werden, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind, zu nichts geführt haben, oder Sie von vornherein auf Widerstand und Unwillen stoßen.
Schritt eins ist daher, in aller Ruhe mit dem Baustellenverantwortlichen zu sprechen. Sie können darum bitten, den Lärm zu reduzieren, beispielsweise indem die Arbeiter
- sich an die Ruhezeiten halten,
- lärmarmere Baumaschinen einsetzen,
- bei unvermeidlichem, ungewöhnlich starkem Baulärm die Anwohner und Nachbarn im Voraus darüber informieren, und
- vor allem Schallschutzmaßnahmen ergreifen, indem zum Beispiel Schallschutzmatten an den Bauzäunen montiert werden.
Schritt 2: Konkrete Schallschutzmaßnahmen vorschlagen
Machen Sie es dem Bauherren so einfach wie möglich, Ihren Wünschen mit passenden Schallschutzmaßnahmen nachzukommen. Schlagen Sie ihm eine konkrete Lösung vor, um den Baulärm zu reduzieren – beispielsweise durch Lärmschutzmatten.
Lärm-, Schallschutzmatten oder Lärmschutzwände tragen dazu bei, die Lärmlast von Baustellen zu reduzieren, indem sie den Schall absorbieren oder reflektieren. Diese Matten werden an der Außenseite von Gebäuden oder an Zäunen angebracht, um den Lärm von Straßen, Bahnlinien, Flughäfen oder eben Baustellen zu schlucken.
Auf Baustellen können Schallschutzmatten zum Beispiel als Unterlage für schwere Maschinen oder als Schallschutzwand zwischen dem Bauvorhaben und den umliegenden Gebäuden verwendet werden. In der Regel werden sie dafür an Bauzäunen oder anderer Baustellenabsicherung angebracht. Sie bestehen aus Schaumstoff oder einem anderen schalldämpfenden Material und sind in verschiedenen Stärken und Größen erhältlich.
Die Matten von absperren24.de reduzieren Baustellenlärm um bis zu 20 dB – das entspricht beispielsweise einer Reduzierung vom Rasenmäher zum lauten Gespräch. Sie sind besonders leicht und lassen sich schnell und einfach installieren mit Kabelbindern am Bauzaun. Sie sind hergestellt aus einem Verbundwerkstoff aus feuerbeständigen Materialien.
Übrigens: Die Lärmschutzmatten funktionieren auch als Sichtschutz, damit Sie vielleicht nicht den ganzen Tag auf die unschöne Baustelle schauen müssen. Zu einem gewissen Grad können Sie auch als Staubschutz fungieren: gröberer Staub wird auch von den Lärmschutzmatten in Schach gehalten und hält so Ihre gemeinsamen Gehsteige sauberer.
Schritt 3: An die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden
Wenn alle bisher genannten Maßnahmen nicht helfen, können Sie sich schließlich noch an die zuständige Bauaufsichtsbehörde (meist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt in Ihrer Region) wenden und eine Beschwerde einreichen. Die Behörde kann dann entscheiden, ob die Baufirma gegen die geltenden Lärmvorschriften verstößt und gegebenenfalls Maßnahmen einfordern, um den Lärm zu reduzieren. Die Behörde kann den Betrieb der Baustelle vorläufig untersagen, wenn der Bauherr dieser Anordnung wiederholt nicht nachkommt.
Wenn Sie eine solche Beschwerde einreichen, sollten Sie sehr genaue Angaben zur Art der Störung machen können. Erstellen Sie dafür ein Lärmprotokoll, in welchem Sie folgende Fragen beantworten und Daten festhalten:
- Art und Ton des Lärms, wie bohren, fiepen, hämmern, dumpfe Schläge, wummernd, etc.
- Zeitpunkt/-raum der Lärmbelästigung: Datum, Uhrzeit, Dauer, Anzahl
- Ruhezeiten im Haus
- Wie laut ist der Lärm im eigenen Wohnraum zu hören?
- Ist es so laut, dass die Fenster geschlossen werden müssen?
- Müssen Sie im eigenen Wohnraum mit erhobener Stimme sprechen, um sich zu verständigen?
- Haben Sie durch den Lärm Schlafprobleme?
- Stört der Lärm, wenn Sie von zu Hause arbeiten?
- Erwarten Sie künftig weitere Störungen durch diesen Lärm?
Je detaillierter und über einen längeren Zeitraum dieses Lärmprotokoll geführt wird, desto besser können Sie Ihre Situation darstellen. Und desto besser können der Vermieter, die Behörde oder gegebenenfalls ein Richter die Situation beurteilen.
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Mehr InformationenEin Wort zum Nachbarschaftsrecht (nicht gewerbliche Baustelle)
Das Nachbarschaftsrecht (oder auch Nachbarrecht) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn – also vorher nicht miteinander bekannten Parteien, die dadurch eine rechtliche Beziehung besonderer Art eingehen.
Nach § 903 BGB dürfen Eigentümer einer Sache mit dieser Sache nach Belieben verfahren. Sie können andere von jeder Einwirkung auf ihr Eigentum ausschließen. Voruassetzung? Dass sie den Gesetzen oder Rechten Dritter nicht entgegenstehen.
Darunter fallen eben auch Emissionen wie Lärm. Doch wenn der Bau nach Recht und Gesetz hochgezogen wird, darf der Bauherr auf seiner Baustelle Krach und Dreck machen. Und der Nachbar muss es außerhalb der oben genannten Ruhezeiten ertragen. Bei einer Ausnahmegenehmigung sogar an Sonn- und Feiertagen – diese wird allerdings bei Privathäusern in aller Regel nicht erteilt.
Wird die Belästigung durch die Bauarbeiten unerträglich, kann der Nachbar vom Bauherrn einen finanziellen Ausgleich verlangen. Die Höhe ist Verhandlungssache. Solche Auseinandersetzungen vor Gericht ziehen sich allerdings oft über viele Monate und vergiften das Klima zwischen den Nachbarn oder gar in der ganzen Nachbarschaft. Außerdem können sie teuer werden. Besser also, der Bauherr nimmt Rücksicht und seine Nachbarn lassen Toleranz walten.
Seit März 2002 ist dieses Prinzip sogar im Nachbarschaftsrecht der meisten Bundesländer verankert, indem es die Parteien zum Versuch einer gütlichen Einigung verpflichtet. Kann dieser Versuch nicht schriftlich nachgewiesen werden, wird die Klage von den Gerichten gar nicht erst angenommen.
Auch bei Lärmbelästigung unter Nachbarn gilt also generell: Sprechen Sie zunächst mit Ihren Nachbarn. Setzt die Lärmbelästigung ungehindert fort, fertigen Sie ein Lärmprotokoll wie oben geschildert an und schalten Sie den Vermieter ein; ggf. steht Ihnen eine Mietminderung zu.
Im nächsten Schritt können Sie auch einen Anwalt für Nachbarschaftsstreitigkeiten einschalten – lassen Sie sich aber gleich zu anfangs über die aufkommenden Kosten aufklären. Eine Schlichtung vor Gericht kann wie erwähnt teuer werden und sich lange hinziehen.
Mehr Infos zum Thema Nachbarschaftsrecht, inklusive im Bezug auf Lärmbelästigung, finden Sie hier.
Und wenn es IHRE Baustelle ist, vor deren Lärm Sie Ihre Nachbarn schützen möchten?
Wenn Sie selbst der Baustellenbetreiber sind und die Lärmbelästigung für Ihre Nachbarn minimieren möchten, dann haben wir auch eine Lösung für Sie, ohne dass Sie sich in Unkosten stürzen müssen. Mieten Sie unsere Lämrschutzmatten.
In der Umgebung von bis zu 450 km vom Standort Eppingen entfernt können Sie bei uns Bauzaun mieten.
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Gegen Baustellenlärm gewappnet – mit Schallschutzmatten von absperren24.de
Kommunikation ist immer der beste Weg, um eine Reduzierung des Baustellenlärms beim Nachbarn zu erzielen. Und wer dann noch Lösungen statt nur Klagen für Probleme bereitstellt, hat die besten Chancen auf Erfolg bei der Aussprache mit dem Bauherren.
Schlagen Sie als Lösung die Lärmschutzmatten von absperren24.de vor – und reduzieren Sie in Zusammenarbeit (statt im Streit) mit dem Bauherren den Baulärm in Ihrer Nachbarschaft.