WL-8 Rundstrahler – das gibt es zu beachten!
Leuchten der Klasse WL8 sind zwar seit jeher in den TL-Warnleuchten 90 vorgesehen, jedoch waren sie bislang nicht als BASt geprüfte Ausführung erhältlich. Inzwischen wurde jedoch eine Leuchte erfolgreich geprüft und steht für die künftigen Anforderungen der RSA zur Verfügung, die MonoLight WL-8 von Nissen. Ansonsten bietet der Markt bisweilen nur Rundstrahler ohne lichttechnische Freigabe der Bast.
Auf Geh- und Radwegen ausschließlich Rundstrahler (WL8)
Sowohl im Teil A, als auch im Teil B der RSA 21, sind für Absperrungen im Bereich von Geh- und Radwegen Rundstrahler-Warnleuchten (WL8) vorgesehen.
Diese Leuchten strahlen das Licht 360° um die vertikale Achse ab und sind daher insbesondere bei Längsabsperrungen auf Geh- und Radwegen besser geeignet, als Richtstrahler vom Typ WL 1 oder WL 2. Letztere werden in der Praxis insbesondere an Absperrschrankengittern, Bauzäunen oder Gerüsten oft falsch montiert, so dass die Warnwirkung in der relevanten Bezugsrichtung völlig verloren geht.
Da die RSA 21 nunmehr auf die technischen Lieferbedingungen verweisen, sei an dieser Stelle angemerkt, dass es mit Stand März 2022 lediglich eine Rundstrahler-Warnleuchte auf dem Markt gibt, die über eine Zulassung der Leuchtenklasse WL8 nach TL-Warnleuchten verfügt.
Die MonoLight LED WL-8 Warnleuchte
Die Mono-Light WL-8 Warnleuchte, ist der einzige nach BASt geprüfte Rundstrahler und nach RSA 21 auch die einzig zugelassene Warnleuchte zur Absicherung von Geh- und Radwegen in Deutschland.
Schaltung-/ Signalbild:
Leuchten vom Typ WL8 werden über eine Dämmerungsautomatik bei Dunkelheit automatisch einschaltet und bei Tagesanbruch wieder ausschaltet. Sie verfügen je nach Produkt über einen Ein-/Ausschalter, sowie einen Wahlschalter für Blink- und Dauerlicht.
Im Anwendungsbereich der RSA sind Leuchten vom Typ WL8 jedoch nur im Dauerlichtmodus zu betreiben.
Stromversorgung:
Warnleuchten vom Typ WL8 werden üblicherweise mit 6V Blockbatterien betrieben, welche nicht wiederaufladbar sind. Hersteller und Handel bieten zwar auch Akkulösungen an, allerdings sind diese Konzepte kaum praxistauglich.
Anmerkung:
Leuchten vom Typ WL8 sind konstruktionsbedingt nicht crashsicher und dürfen deshalb nicht auf Leitbaken zum Einsatz kommen. Die Montage auf sog. Schutzbaken im Bereich von Geh- und Radwegen ist jedoch möglich. Für die Absicherung bzw. Verkehrsführung im Bereich der Fahrbahn sind Leuchten vom Typ WL8 nicht vorgesehen.